Die bemerkenswerten Ergebnisse einer repräsentativen Bitkom-Umfrage (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.), abrufbar unter https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Unternehmen-hat-sich-noch-nicht-mit-der-Datenschutzgrundverordnung-beschaeftigt.html, liegen vor: Demnach beschäftigen sich aktuell nur 49 Prozent der befragten Unternehmen mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere 13 Prozent haben erste Maßnahmen begonnen und umgesetzt. Dagegen haben sich 33 Prozent gar nicht mit der Umsetzung der Datenschutzvorgaben beschäftigt, 13 Prozent tun dies bewusst nicht. Über die Gründe kann man nur spekulieren.
Wir können angesichts der Höhe möglicher Bußgelder, die bei Verstößen gegen die DSGVO ausgesprochen werden können, nur dazu raten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Zum einfachen Einstieg hat der Bitkom vier kostenlose Leitfäden für die Praxis erstellt, abrufbar unter https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/DSGVO.html. Ab dem 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzrecht!
Dr. Wolfhard Steinmetz
Consultant für Datenschutz
Nun ist es noch knapp 1 Jahr, bis die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft tritt. Der Stichtag ist mittlerweile sicher allen bekannt. Es ist der 25.5.2018.
Ein Jahr klingt lang, ist es aber nicht. Bedenken Sie, dass Sie im kommenden Jahr in Sachen Datenschutz weitaus mehr Arbeit leisten müssen als die vergangenen Jahre. Ihr Ziel sollte es sein, bis Ende des Jahres einen Großteil der neuen Vorschriften umgesetzt zu haben, damit Sie dann noch genügend Zeit für den Feinschliff haben.
Die Vorbereitung auf die Datenschutzgrundverordnung ist mit viel zusätzlichem Aufwand Ihrerseits und Ihres Datenschutzbeauftragten verbunden. Sollten Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten haben, ist es an der Zeit sich darum zu bemühen. Ohne qualifizierte Unterstützung ist die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung nur schwer zu meistern.
Bedenken Sie, es muss nicht nur der Datenschutz aktuell am Laufen gehalten werden, sondern die neuen Vorschriften sind Stück für Stück in Ihrem Unternehmen zu integrieren. Da kommt, je nachdem wie Sie bisher den Datenschutz in Ihrem Unternehmen gehandhabt haben, viel Arbeit auf Sie zu. Diese sollten Sie aufgrund der drohenden sehr hohen Bußgelder aber nicht scheuen.
Ein Jahr ist noch ein gutes Zeitpolster, zu sehr trödeln sollte man mit der Umsetzung der neuen Vorschriften jedoch nicht.
Dr. Bettina Kraft
Beraterin für Datenschutz
Justiziarin