Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist gut ein halbes Jahr alt. Die anfängliche Aufregung war spürbar, doch seit ein paar Monaten ist es ruhiger geworden um die DSGVO. Nun wurde aber das erste ernstzunehmende europäische Bußgeld für Google erlassen.
Google soll in Frankreich insgesamt 50 Millionen Strafe zahlen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte eine Vielzahl von Verstößen gegen die DSGVO fest.
Informationen zur Verarbeitung der erhobenen Daten und der Speicherdauer sind für die Nutzer nur schwer zugänglich, erklärte die französische Datenschutzbehörde am Montag. Die Informationen sind in mehreren Dokumenten verteilt. Auch ist Vieles unklar formuliert.
Zudem ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die von Google eingeholte Einwilligung zur Anzeige von personalisierter Werbung nicht rechtskonform. Die Einwilligenden werden nicht ausreichend informiert.
Google wolle nun nach einer ausführlichen Prüfung des Bescheides die Transparenz bzgl. der Daten erhöhen.
Dr. Bettina Kraft
Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz
Volljuristin
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nun bald ein halbes Jahr alt. Die anfängliche Aufregung war spürbar, doch seit ein paar Monaten ist es ruhiger geworden um die DSGVO. Nun droht aber das erste ernstzunehmende europäische Bußgeld für ein Krankenhaus in Portugal.
Ein Krankenhaus bei Lissabon soll insgesamt 400.000 Euro Strafe zahlen, weil u.a. zu viele Personen Zugriff auf Patientendaten hatten. Das Krankenhaus will nun gerichtlich gegen das Bußgeld vorgehen.
Obwohl aktuell nur knapp 300 Ärzte in dem Krankenhaus arbeiten, waren im System knapp 1000 aktive Benutzer als „Arzt“ registriert. Es wurde somit ein umfangreicher Zugriff auf besonders schützenswerte Gesundheitsdaten ermöglicht. Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen, Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Gerade für diese Daten müssen die Zugriffe so eng wie möglich ausgestaltet sein.
Aufgrund der Sensibilität der hier verarbeiteten Daten und des doch erheblichen Verstoßes hätte die Strafe hier auch durchaus noch höher ausfallen können.
Dr. Bettina Kraft
Teamleitung und Senior Consultant für Datenschutz
Volljuristin