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ePrivacy-Verordnung lässt auf sich warten

Bislang war der Datenschutz in der EU lediglich durch drei Richtlinien, die europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) die ePrivacy Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) und die Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG), geregelt, welche zur Geltung noch in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Während die erste eher allgemeine Regelungen zum Datenschutz enthielt, trugen die beiden späteren Richtlinien den Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation Rechnung und ergänzten die Datenschutzrichtlinie hinsichtlich des speziellen Schutzes des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, insbesondere im Internet.

Nicht alle Länder in der EU setzten die Richtlinie in nationales Recht um. Der Erlass der EU-DSGVO, die als Verordnung direkt in allen Ländern der EU gilt, sollte daher dafür sorgen, dass der Datenschutz europaweit für alle Bürger auf dem gleichen Niveau Anwendung findet.

Flankiert werden sollte die EU-DSGVO von dem Erlass der ePrivacy-Verordnung, die – so war der Plan – zeitgleich mit der EU-DSGVO erlassen werden soll. Denn die Schutzziele der beiden Vorschriften überschneiden sich in vielen Bereichen.

Aber daraus wird nichts: Die Interessen der digitalen Werbewirtschaft sind offenbar zu kompliziert, die Lobbyvertreter sind zu aktiv, um an diesen Interessen vorbeizukommen.

Im Fokus stehen vor allem die geplanten Artikel 5, 6, 7, 8 und 10 der ePrivacy-Verordnung, in der unter anderem die Verarbeitung von Daten auf Endgeräten geregelt wird. Zusammenfassend lassen sich die Streitpunkte wohl wie folgt auf einen Nenner bringen: Während der durch das EU-Parlament verabschiedete Vorschlag des Entwurfs die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Internetnutzung nur zulassen möchte, wenn die Verarbeitung aus technischen Gründen zwingend notwendig ist, und ansonsten eine ausdrückliche Einwilligung fordert, würde die Werbeindustrie gerne auf alle Daten, die Cookies, Webtracker & Co. liefern, ohne Wenn und Aber zugreifen und diese verwenden.

Dieser Konflikt wird sich bis zum 25. Mai 2018 nicht auflösen lassen, das haben nun auch die Verantwortlichen in der EU erkannt.

Der Ratspräsident der EU hat ein aktuelles Sachstandspapier vorgelegt (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5165-2018-INIT/en/pdf), in dem neue Vorschläge für einen Kompromiss bei der Umsetzung der ePrivacy-Verordnung vorgestellt werden. Die Vorschläge lauten dabei von „Alles lassen wie es vorgeschlagen wurde“ bis hin zu „jede andere Lösungsmöglichkeit“.

Mit einer Stellungnahme der Länder wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 gerechnet, so dass die Verordnung frühestens Ende 2018 verabschiedet werden kann.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

C. Lürmann
Rechtsanwältin
Consultant Datenschutz

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