Dokumente & Veröffentlichungen
Definition: Information Assurance (IA)
Information Assurance (IA) steht in engem Zusammenhang mit dem klassischen Begriff der Informationssicherheit, die Begriffe sich in wesentlichen Teilen. Allerdings setzt Information Assurance einen zusätzlichen Fokus auf strategisches Risikomanagement in einer erweiterten Sichtweise.
Fachkunde und Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten
Nachfolgend finden Sie den Beschluss des Landgerichts Ulm zum Berufsbild des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten BGB §§ 21,57 Abs. 1, 60; GG Art. 9 Abs. 1, 3, Art. 12 Abs.1; HGB § 18 Abs. 2. Beschluss vom 31. Oktober 1990 (AG Ulm); rechtskräftig.
Die neuen Pflichten aus dem BDSG
Seit 1. September 2009 ist das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, welches für die Unternehmen in Deutschland zahlreiche neue Pflichten mit sich bringt. Wir haben Ihnen die wesentlichen Änderungen kurz zusammengestellt und beraten Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Aufgaben. Das neue BDSG stellt vor allem hinsichtlich der Auftragsdatenverarbeitung, neuer Informationspflichten und erweiterten Überpüfungsvorgaben wichtige Anforderungen, die ein Unternehmen unbedingt beachten sollte.
Lesen Sie hierzu die vollständige Veröffentlichung.
Die neuen Pflichten aus dem BDSG.pdf 134,06 kB
Privileged Passwort-Management
Administrative Accounts besitzen eine weitreichende Macht – diesen Anwendern zu vertrauen ist gut aber nicht ausreichend. Das Risiko eines Missbrauchs ist hier relativ hoch. Oft verfügen Unternehmen über keine ausreichend umfassende Passwort-Management-Policie. Im einfachsten Fall werden privilegierte Passworte (wie Windows Adminstrator, UNIX root, Oracls sa) nur in einem Excel-Sheet verwaltet. Die Aktualität hinkt dann oft der implementierten Passwortrealität hinterher und die Konsistenz geht somit verloren.
Informieren sie sich umfassend in unserem Whitepaper "privileged password management"
Datenschutzbeauftragter Ihrer Kanzlei „Komfort-Service“
Steuerberater sind gesetzlich dazu angehalten, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss die nötige Fachkunde aufweisen und sich sowohl um den Mandantendatenschutz als auch den Mitarbeiterdatenschutz kümmern. Selbst wenn die Abläufe in der Kanzlei bereits vorbildlich alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllen, verlangt das seit 1. September 2009 in der neuen Fassung geltende BDSG hier eine höhere Sorgfaltspflicht, die letztlich nur ein Datenschutzbeauftragter erfüllen kann. Wir bieten Ihnen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten, der dafür Sorge trägt, dass Ihre Kanzlei die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz erfüllt.
Datenschutzbeauftragter Ihrer Kanzlei „Kompakt-Service“
Steuerberater sind gesetzlich dazu angehalten, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser muss die nötige Fachkunde aufweisen und sich sowohl um den Mandantendatenschutz als auch den Mitarbeiterdatenschutz kümmern. Selbst wenn die Abläufe in der Kanzlei bereits vorbildlich alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllen, verlangt das seit 1. September 2009 in der neuen Fassung geltende BDSG hier eine höhere Sorgfaltspflicht, die letztlich nur ein Datenschutzbeauftragter erfüllen kann. Wir bieten Ihnen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten, der dafür Sorge trägt, dass Ihre Kanzlei die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz erfüllt.
