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Änderung der Datenschutzrichtlinie bei Twitter

Zum 18.06.2017 hat Twitter seine Datenschutzrichtlinie angepasst und damit sowohl Positives als auch Negatives für seine Nutzer erzeugt.

Zum Einen gibt es für den Benutzer nun in den Einstellungen der Anwendung die Möglichkeit, in höherem Maß über die von Twitter erhobenen Daten sowie deren Nutzung zu bestimmen. Und darüber hinaus auch die Möglichkeit, zu bestimmen, in welcher Form durch den Anbieter geworben und auf Daten auf dem Handy, sofern der Dienst mobil genutzt wird, zugegriffen werden darf. Also ob die geschaltete Werbung personalisiert werden soll oder nicht. Damit wird dem Nutzer eine höhere Kontrolle im Umgang mit seinen Daten ermöglicht.

Daneben wird aber die ‚Do-Not-Track‘-Funktion, welche von verschiedenen Browsern angeboten wird, nicht mehr unterstützt bzw. durch den Dienst überhaupt nicht mehr zugelassen. Mit dieser Funktion konnte der Nutzer ursprünglich in seinem Browser einstellen, dass er durch keinen Dienst nachverfolgt werden möchte. Eine solche klare Entscheidung für oder gegen das Tracking über den Browser erscheint benutzerfreundlich und gut verständlich. Alternativ bietet Twitter jetzt sehr detaillierte Einstellungen zur Privatsphäre in der Anwendung an. Dies birgt aber für den Nutzer ein höheres Risiko, aus den vielen gebotenen Wahlmöglichkeiten möglicherweise nicht die für ihn Vorteilhafteste auszuwählen. Zudem könnte dies dem Prinzip von Privacy by Default widersprechen, wenn die Nutzer die Einstellungen zum Schutz ihrer Daten erst noch vornehmen müssen und diese nicht schon voreingestellt sind.

Lisa Benjowski
Informationsjuristin (LL.B.), Consultant für Datenschutz

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